1981 trafen sich mehrere junge Juristen aus der Schwulenbewegung, um einen Rechtsratgeber für Schwule zu schreiben. Wir waren fast alle noch im Studium und wollten die Verhältnisse verändern. In ganz Deutschland gab es damals keinen einzigen offen schwulen Anwalt. Uns war klar, dass wir als schwule Männer ohne Rechte waren. Unser Rechtsratgeber „RECHT SCHWUL“ von 1982 konnte daher nur Tipps enthalten, wie man sich angesichts vielfältiger Diskriminierungen geschickt durchlaviert. Dem entsprach unser Name „SchwIPs = Schwule Initiative gegen den Paragrafensumpf“.
Gleichzeitig führten wir den Kampf gegen § 175 Strafgesetzbuch. Im Gegensatz zu der heterosexuellen „Verführung“ zum Beischlaf mit einer Altersgrenze von 16 Jahren, einer Höchststrafe von einem Jahr und einer Strafverfolgung nur auf Antrag, wurde damals mann-männlicher Sex mit einem Partner unter 18 Jahren noch immer von Amts wegen verfolgt und mit einer Höchststrafe von 5 Jahren bedroht. Dies war nicht nur eine massive Diskriminierung, sondern eine öffentliche Ächtung des Schwulseins.
Mit der Verbreitung von AIDS stellten sich ab 1983 neue und zusätzliche Diskriminierungen, aber auch völlig neue rechtliche Probleme. Die meisten unserer Mitglieder beteiligten sich an der Gründung und dem Aufbau der AIDS-Hilfen vor Ort. Zum ersten Mal wurden wir mit rechtspolitischen Äußerungen notgedrungen ernst genommen, z.B. bei den Anhörungen der AIDS-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages. In Zusammenarbeit mit den AIDS-Hilfen kämpften wir gegen Zwangstestung und Kasernierung von HIV-Positiven, wie die CSU es forderte. Wir setzten uns für die Durchsetzung von Patientenrechten, für die Versorgung von AIDS-Patienten und das Recht, von ihren Partnern besucht zu werden, für sterile Spritzenversorgung und gegen heimliche Durchführung von HIV-Tests ein.
Ab 1986 entwarf die Gruppe Argumentationen für die Arbeit der AIDS-Beratungsstellen. Hierzu erarbeiten wir zusammen mit der Deutschen AIDS-Hilfe den Rechtsratgeber „AIDS und HIV im Recht“ für die Positiven und Kranken, ihre Angehörigen und die Berater und Beraterinnen der Aidshilfen.
Mit der von uns und dem LSVD organisierten Aktion Standesamt am 19. August 1992 beantragten etwa 250 lesbische und schwule Paare in rund 100 Gemeinden in ganz Deutschland das Aufgebot zur Eheschließung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen, weil zu diesem Zeitpunkt „die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe“ gehöre. Das Gericht erwähnte aber, dass sich dieses Eheverständnis durchaus wandeln könne (BVerfG, 1 BvR 640/93).
1992 gaben wir unter der Bezeichnung „Die Schwulen Juristen (SchwIPs)“ unseren zweiten Rechtsratgeber „Schwule im Recht“ heraus. Eine zweite Auflage mit einem Nachtrag erschien 1994; ab 1996 war dieser Ratgeber in ständig aktualisierter Fassung im Internet abrufbar; aus diesem ist letztlich die Ratgeber-Seite des LSVD zu Rechtsfragen geworden. Gleichzeitig begannen wir, Beiträge für verschiedene schwule und linke Zeitschriften zu schreiben, z.B. eine Kolumne in „Die Andere Welt“ von 1998 bis 2000.
1994 wurde der § 175 StGB endlich aufgehoben. Dies geschah allerdings nur deshalb, weil der Einigungsvertrag, der den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 1990 regelte, bestimmte, dass der westdeutsche § 175 nicht im Beitrittsgebiet gelten dürfe. Erst nach zähem Ringen wurde mit § 182 StGB „sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ 1994 eine einheitliche Bestimmung für ganz Deutschland geschaffen.
Die Ungleichbehandlung homosexueller Partnerschaften thematisierten wir 1997 öffentlichkeitswirksam mit der „Aktion BahnCard“. Heterosexuelle Paare, die zusammenwohnten, konnten je eine reduzierte Partner-BahnCard erhalten, die die Deutsche Bahn gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrte.
Von der ersten rot-grünen Koalition auf Bundesebene wurde uns 1998 Gleichstellung versprochen. Nach langen Machtkämpfen kam im Jahr 2001 ein rudimentäres Lebenspartnerschaftsgesetz zustande. Obwohl diese Lebenspartnerschaft von der Boulevardpresse als Homo-Ehe bezeichnet wurde, erhielten gleichgeschlechtliche Paare damit nur die Möglichkeit, ihre Partnerschaft rechtlich anerkennen zu lassen. Die Paare bekamen fast nur Pflichten und erhielten kaum Rechte.
Alle weiteren Schritte hin zur rechtlichen Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehepartnern musste in langwierigen Prozessen bis zum Bundesverfassungsgericht erkämpft werden. Die CDU/CSU, SPD und FDP haben uns nichts geschenkt. Sie haben regelmäßig nur die Vorgaben der Rechtsprechung der Obergerichte und des BVerfG umgesetzt. In vielen Fällen waren Rechtsanwälte, die in der BASJ mitarbeiteten, die Vertreter der Rechtsuchenden. Wir halfen aber auch den Anwaltsbüros der Klagenden mit Argumentationshilfen und fachlichen Auskünften.
In zahlreichen Anhörungen des Deutschen Bundestages haben wir nachdrücklich Gleichstellung gefordert und aufgeschlossenen Abgeordneten, insbesondere der GRÜNEN und der LINKEN, entsprechende Argumentationen zur Verfügung gestellt. Flankierend haben wir die Argumente für eine Gleichstellung in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Auch das Lebenspartnerschafts-Überarbeitungsgesetz brachte im Jahr 2005 nur die Hinterbliebenenrente und die Möglichkeit der Stiefkindadoption für Lebenspartner.
Im Rahmen der Aktion „Keine halben Sachen!“, die wir gemeinsam mit dem LSVD durchführten, erreichten verschiedene Paare eine Entscheidung des BVerfG, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die gleichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge wie Ehepartner erhalten müssen. Die Reform der Erbschaftsteuerrechts trat am 1.1.2009 in Kraft. Eine weitere Entscheidung des BVerfG vom 7.7.2009 erwirkte die Gleichstellung in der Hinterbliebenenversorgung. Die vollständige Gleichstellung im gesamten Steuerrecht einschließlich des Ehegattensplittings für Lebenspartnerschaften erzwang das BVerfG mit seiner Entscheidung vom 6.6.2013. Bis 2017 waren bereits 53.000 eingetragene Lebenspartnerschaften geschlossen worden.
Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2017 kam es zu einer Abstimmung ohne Fraktionszwang, sodass am 1.10.2017 mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ die „Ehe für alle“ möglich wurde.
Bis heute kämpfen wir um Reformen des Abstammungs- und Adoptionsrechts in einer Weise, dass Regenbogenfamilien und Transpersonen nicht länger diskriminiert werden.
Wir engagieren uns für eine in sachlicher und sendezeitlicher Weise angemessene Darstellung von LGBTQI*-Leben insbesondere in den öffentlich-rechtlichen Medien.
Wir haben uns stets für die Belange von Menschen eingesetzt, die aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung aus ihrem Heimatland fliehen mussten. Mit vielfachen Initiativen und Gesprächen, insbesondere mit Abgeordneten und dem Auswärtigen Amt, setzen wir uns dafür ein, dass die besonderen Belange dieser Flüchtlinge berücksichtigt werden.